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DLM: Staatliche Finanzierung des Rundfunkanstalten und ihrer Online-Angebote

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Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland und ihrer Online-Angebote haben in den letzten Jahren zu Auseinandersetzungen bis auf nationale und europäische Ebene geführt. Dabei geht es insbesondere darum, welche Leistungen die öffentlichen Veranstalter im Gegenzug für die öffentliche Finanzierung erbringen sollen oder dürfen. 2002 bis 2004 wurden bei der EU-Kommission Beschwerden eingereicht, die auch die deutschen Finanzierungsregelung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kritisierten. Dabei ging es um Wettbewerbsverzerrungen auf dem Markt für Online-Dienste, öffentlich-rechtliche Beihilfen, Wettbewerbsverzerrung bei der Bereitstellung von Sendeanlagen und der Verwertung von Sportrechten.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollten nach ersten Abstimmungen, für alle neuen und veränderten digitalen Angebote einen dreistufigen Test durchführen: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollten nach dem sogenannten Drei-Stufen-Test nur anbieten dürfen, was

  1. zum öffentlichen Auftrag gehört und damit den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen einer Gesellschaft entspricht,
  2. in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und
  3. der Aufwand für die Erbringung des Angebotes vorgesehen ist

Die Bestimmungen zum geforderten Prüfverfahren (Drei-Stufen-Test), wurden gesetzlich in §§11 ff des Rundfunkstaatsvertrags verankert.

Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel – www.jur-blog.de

Landesmedienanstalten wollen Vereinfachung der Drei-Stufen-Tests

Mittwoch 16. September 2009 | ALM/DLM – Die Landesmedienanstalten haben heute einen Leitfaden zur Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Telemedienangebote im Rahmen des Drei-Stufen-Tests vorgestellt. Der Leitfaden, der im Auftrag der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) durch das IPMZ-Institut für Publizistikwissenschaft und Medienforschung an der Universität Zürich erarbeitet wurde, soll einen Beitrag zur Qualität und Vergleichbarkeit der Gutachten zu den wirtschaftlichen Auswirkungen leisten. Er soll gleichzeitig die Diskussion über die Gutachten objektivieren, indem er darüber informiert, nach welchen Kriterien unter Berücksichtigung publizistischer Faktoren ein externes Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen anzulegen und auszuführen ist. Damit wird erstmals ein umfassender Kriterienkatalog skizziert, anhand dessen die Beurteilung eines öffentlich-rechtlichen Telemedienangebotes vorgenommen werden kann.

Thomas Langheinrich, Vorsitzender der DLM, bezeichnete die bisher vorgelegten Gutachten als überkomplex und kaum handhabbar. Zudem ließen sie viele Fragen unbeantwortet. „Mit dem heute vorgelegten Leitfaden haben die Landesmedienanstalten einen praktikablen, verständlichen und kostengünstigen Lösungsvorschlag vorgelegt“, so Langheinrich weiter. Er könne zur Standardisierung und Transparenz des Drei-Stufen-Tests sowie zur Versachlichung der Diskussion über die Telemedienangebote beitragen.

Die Checkliste des PMZ-Institutes für Publizistikwissenschaft und Medienforschung zur Bewertung eines öffentlich-rechtlichen Angebotes umfasst insgesamt 12 Indikatoren wie etwa geographische Ausrichtung des Angebotes, Aktualität oder Auswirkung auf die Werbepreise, die im Rahmen eines Punktesystems bewertet werden müssen.

Zudem bestätigen die Experten des Züricher Instituts unter Leitung von Privatdozent Dr. Josef Trappel, dass eine öffentliche Diskussion der jeweiligen Gutachten-Ergebnisse im Sinne einer besseren Transparenz zwingend notwendig ist. „Der Leitfaden kann und soll auch ein Angebot an die Gremien von ARD und ZDF sein, um im Dschungel des Drei-Stufen-Tests eine klare Linie zu finden“, so Langheinrich.

Bereits im Mai hatten die Landesmedienanstalten massive Mängel bei den damals vorliegenden Gutachten zu den Telemedienangeboten der ARD und ZDF konstatiert. Daraufhin wurde der Leitfaden in Auftrag gegeben, um von Seiten der Landesmedienanstalten einen Beitrag zur sachlichen Diskussion zum Drei-Stufen-Test zu leisten. „Als Sachverwalter des Dualen Systems und Förderer der Digitalisierung haben die Landesmedienanstalten ein Interesse daran, Verwerfungen abzuwehren und das System im Gleichgewicht zu halten“, betont Langheinrich. Keinesfalls gehe es darum, den Gremien der öffentlich-rechtlichen Sender Kompetenzen streitig zu machen. „Wir sehen es aber als unsere Aufgabe an, darauf hinzuwirken, dass ökonomische Auswirkungen neuer öffentlich-rechtlicher Angebote für alle Beteiligten noch stärker ins Blickfeld gerückt werden“.

Der Leitfaden ist im Wortlaut (PDF) über die DLM abrufbar.

Über die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM)

Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Seit dem 1. Januar 2008 ist Thomas Langheinrich – Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) – Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten. Stellvertreter sind Manfred Helmes – Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) und Jochen Fasco – Direktor der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM). Die DLM ist für die Wahrnehmung der Interessen der Mitgliedsanstalten auf dem Gebiet des Rundfunks auf nationaler und internationaler Ebene zuständig. Sie unterhält den Informations- und Meinungsaustausch mit Rundfunkveranstaltern, behandelt gemeinsame Angelegenheiten außerhalb der Zulassungs- und Aufsichtsaufgaben im Bereich der audiovisuellen Medien, holt Gutachten zu Fragen ein, die für die Aufgaben der Mitgliedsanstalten von grundsätzlicher Bedeutung sind und beobachtet und analysiert die Programmentwicklung. Zur Beobachtung der medienpolitischen Entwicklungen innerhalb der EU bestimmt die DLM aus dem Kreis der Direktoren den Europabeauftragten. Seit März 2007 nimmt diese Funktion der Direktor der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) Prof. Wolfgang Thaenert wahr.

DLM-Pressemitteilung 09/2009: Axel Dürr – DLM-Pressesprecher – c/o Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK)


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